AGB

 

0. Vorbemerkungen. Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die effizient geregelte Geschäftsabwicklung. Die vorliegenden AGBs dienen als Grundlage für alle Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen. Bei Bedarf können diese durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden. Es gelten jedoch nur schriftliche Zusatzvereinbarungen, die in einem jeweiligen Vertrag eindeutig geregelt, gekennzeichnet und separat, rechtsgültig unterzeichnet sind. Die Internetpräsenz ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen bereitgestellt. Im Zweifels- und Disput-Fall gehen die individuell vereinbarten schriftlichen Dokumente in Papierform den Online-Inhalten vor.

1. Geltungsbereich. Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für alle jetzigen und künftigen Verträge. Anders lautende AGBs unserer Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich beanstandet oder zurückgewiesen werden. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGBs als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, wird diese durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzt.

2. Offerte. Offerten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Annahme mittels Auftragsbestätigung. Änderungen der Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen, der Konstruktionen, Abmessungen, Bezeichnungen, Verpackungseinheiten und Abbildungen bleiben vorbehalten, auch ohne vorherige Mitteilung. Für nicht bestätigte Offerten und Kostenvoranschläge gilt der Zwischenverkauf mit Vorbehalt.

3. Vertrag. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen erlangen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung Gültigkeit. Angaben in Preislisten, Prospekten und technischen Dokumentationen sind nur bindend bei expliziter Zusicherung der Eigenschaften. Sie können ohne vorherige Anzeige jederzeit geändert werden.

4. Preise. Unsere Preise verstehen sich netto in CHF ohne Mehrwertsteuer. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Listenpreise. Diese können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, geändert werden.

5. Zahlungskonditionen. Die Fakturen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Skontoabzüge, rein netto zu begleichen oder gemäss anderslautenden Konditionen, sofern im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung explizit geregelt. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, einen Verzugszins von 7 %, Bearbeitungsgebühren und mögliche Inkassokosten zu belasten. Wir behalten uns vor, bei Neukunden und bestehenden Kunden, Aufträge temporär oder dauerhaft gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen. Der Aufwand für beglaubigte Rechnungen wird zu Selbstkosten belastet. In speziellen Fällen ist eine Informationspflicht gegenüber einem Informationspool einzuhalten.

6. Verpackung, Versand. Im Inland liefern wir ab CHF 800.- franko Domizil. Bei Aufträgen unter diesem Gesamtwert wird ein Verpackungs- und Versandkostenanteil verrechnet. Teillieferungen sind dabei zulässig, bei Export gilt ab Werk Spreitenbach ( EXW ). Kisten, Kabelbobinen usw. werden zu Selbstkosten belastet, falls diese nicht innerhalb Monatsfrist franko retourniert werden. Lieferungen unter CHF 100.- können gegen einen Mindermengenzuschlag abgewickelt werden. Die Kosten für Express-Sendungen werden separat belastet.

7. Termine und Abrufbestellungen. Die abgegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung werden abgelehnt. Abruf-Aufträge müssen spätestens ein Jahr nach Beginn der Vereinbarung vollständig abgenommen werden. Bei Widerruf von Bestellungen werden die entstandenen Kosten vollumfänglich umgelegt und in Rechnung gestellt.

8. Gefahrübergang. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versicherung gegen Schäden jeglicher Art obliegt dem Käufer. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den Käufer über. Schäden oder Verluste sind sofort der Transportfirma zu melden und hierfür ein Protokoll zu verlangen.

9. Beanstandungen. Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzubringen, danach gilt die Lieferung als akzeptiert. Verdeckte Mängel sind innert 5 Tagen nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige, vollständige Dokumentation des Mangels und entsprechendem eindeutigen Nachweis der Herkunft mittels Lieferschein/Rechnungsnummer an uns zu rügen. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware ersetzt oder gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche werden abgelehnt.

10. Retouren. Waren werden nur mit unserem Einverständnis zurückgenommen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind alle Kommissionsbestellungen, Spezialanfertigungen und speziell gekennzeichneten Produkte. Sämtliches Material muss in neuwertigem Zustand, in einwandfreier Originalverpackung, aktuell, vollständig und funktionsfähig sein. Vor Rücksendung der Produkte muss zwingend ein Retourenauftrag erstellt werden. Die Ware muss damit zwingend gekennzeichnet werden, begleitet mit dem Originallieferschein zur klaren und schnellen Identifikation. Nichteinhaltung der obigen Bedingungen führt zu einem Abzug von bis zu 100 % des Wertes. Produkte, bei denen keinerlei Fehler ( Funktion, Optik ) nachgewiesen werden, betrachten wir als ungerechtfertigte Retoure, welche mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- belastet wird.

11. Anbruch. Unsere Kalkulationen basieren auf ganzen Packungen ( Grosshandel ). Es wird ohne spezielle Mitteilung auf Verpackungseinheiten auf- oder abgerundet.

12. Kunden. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit als Grosshandelsunternehmen behalten wir uns vor, Informationen über Bonität und Geschäftsverhalten einzufordern. Wir behalten uns vor, gewisse Kundensegmente an Geschäftspartner zu vermitteln, welche optimaler auf deren Bedürfnisse eingestellt sind. Privatpersonen werden in keinem Fall beliefert.

13. Gewährleistung/Produktehaftung. Vorgehend genannte Punkte der AGBs sind zwingend einzuhalten als Basis der Erhaltung eines Anspruches auf Gewährleistung, im speziellen 8/9/10. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Bei Verstreichen einer gestellten, angemessenen Nachfrist ohne Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer die Wahl zur Wandelung oder Minderung. Durch den Käufer oder Dritte vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten entheben den Verkäufer der Pflicht auf Gewährleistung, dies gilt auch für jeglichen unsachgemässen Gebrauch der Ware. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Faktura und beträgt 24 Monate. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Indirekte- und Folgeschäden, werden hiermit abgelehnt. Garantie-Erfüllungsort ist 8957 Spreitenbach. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht die notwendige Zeit und Gelegenheit gewährt, insbesondere geforderte Muster nicht zur Verfügung stellt. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferten Produkte sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, allfällig vorhandene Vorschriften, Sicherheitshinweise, Bedienungsanleitungen und Empfehlungen zu befolgen, sowie veraltete und/oder nicht mehr konforme Produkte auszuscheiden. Wird er von Dritten aus Produktehaftpflicht in Anspruch genommen, so hält der Käufer die A. Steffen AG soweit schad- und klaglos, als der Schaden nicht durch die A. Steffen AG verursacht wurde.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden. Die A. Steffen AG ist jedoch ebenso berechtigt, den Käufer an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen. Es gilt Schweizer Recht als vereinbart.

Spreitenbach, Dezember 2012 / A. STEFFEN AG